Wir beraten und begleiten Sie in ausgewählten Rechtsgebieten

Mit ganzem Einsatz für Sie da

Ob bei Gerichtsverfahren, Transaktionen oder im operativen Geschäft: Wir stehen unseren Mandanten bei komplexen Rechtsfragen zur Seite.

Vergaberecht und Konzessionen

Das öffentliche Vergaberecht stellt Auftraggeber und Auftragnehmer vor besondere Herausforderungen. Die Thematik, die durch das Zusammenspiel europäischer und nationaler Regelungen mit dem Landesrecht geprägt ist, stellt sich ausgesprochen komplex dar und ist ständigen Veränderungen unterworfen.

Unser Anwaltsteam ist mit diesen Vorschriften ebenso vertraut wie mit der dazu ergangenen Rechtsprechung. Vergaberecht erfordert oft kurzfristiges Handeln. Darauf sind wir eingerichtet.

Unsere Beratungsfelder:

Projektbegleitende Beratung im Vergabeverfahren

Wir vertreten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen. Deshalb kennen wir Ihre unterschiedlichen Bedürfnisse und Anforderungen. Wir lassen alle Aspekte in unsere Beratung einfließen, die für eine rechtssichere Gestaltung von Vergabeverfahren und eine erfolgreiche Begleitung von Bietern relevant sind.

Als Auftraggeber beraten wir mit dem Ziel der rechtssicheren Abwicklung der Verfahren

  • Beratung bei der strategischen Konzeption von Beschaffungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Vergabebekanntmachung und der Ausschreibungsunterlagen
  • Unterstützung bei der Wertung der Angebote
  • Beratung bei der Zuschlagserteilung und dem Vertragsschluss

Als Bieter unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Chancen auf Auftragserteilung

  • Entwicklung von Strategien für die Teilnahme an einer Ausschreibung und bei der Angebotsabgabe
  • Unterstützung bei Vereinbarungen über Bewerber- und Bietergemeinschaften
  • Begleitung durch komplexe und aufwendige Vergabeverfahren

Begleitung im Verwaltungsverfahren und Vertretung vor den Verwaltungsgerichten bei der Anfechtung von Vergabeentscheidungen

Nicht selten wird zwischen Auftraggebern und unterlegenen Bietern darüber gestritten, ob der Auftraggeber die bieterschützenden vergaberechtlichen Bestimmungen beachtet beziehungsweise richtig angewendet hat. Hier liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir begleiten Sie als Auftraggeber oder übergangenen Bieter im Verwaltungsverfahren und vertreten Sie vor den Verwaltungsgerichten bei der Anfechtung von Vergabeentscheidungen.

Ihre Ansprechpartner:

RA Dr. Christoph Trebo
RA Dr. Christoph Trebo
RA Dr. Alex Telser
RA Dr. Alex Telser
RA Dr. Silvia Pasquino
RA Dr. Silvia Pasquino

Rechtsbeistand im Zuge der Auftragsausführung

Rechtsbeistand im Zuge der Auftragsausführung, auch als Mitglied von technischen Beiräten (CCT) gemäß Artikel 215 GvD. Nr. 36/2023 und von Kommissionen zur gütlichen Streitbeilegung gemäß Artikel 210 u. 211 GvD. Nr. 36/2023.

Die Ausführung von öffentlichen Aufträgen stellt Unternehmen wie öffentliche Auftraggeber vor große Herausforderungen. Wir betreuen unsere Mandanten in der gesamten Ausführungsfase und führen diese sicher zur erfolgreichen Abnahme des Auftrags.

Unsere Beratungsfelder:

  • Unterstützung bei der Verwaltung der technischen und administrativen Aspekte der öffentlichen Buchhaltung
  • Beratung in Bezug auf sämtliche Aspekte, welche die Eintragung von Vorbehalten in den Buchhaltungsunterlagen rechtfertigen
  • Beratung im Zusammenhang mit Anträgen auf Preisrevision, Vertragsstrafen, Abnahmen, Vorhaltungen wegen Nichterfüllung, Kündigungen, Vorbehalten u.Ä.
  • Unterstützung im Rahmen von alternativen Verfahren zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten (z.B. als Mitglieder von technischen Beiräten gemäß Artikel 215 GvD. Nr. 36/2023 und von Kommissionen zur gütlichen Streitbeilegung gemäß Artikel 210 u. 211 GvD. Nr. 36/2023)

Ihre Ansprechpartner:

RA Dr. Christoph Trebo
RA Dr. Christoph Trebo
RA Dr. Alex Telser
RA Dr. Alex Telser

Beratung öffentlicher Gesellschaften, Antikorruption und Transparenz

Die erlassenen Gesetzesbestimmungen zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung sehen eine Reihe von spezifischen Vorbeugungsmaßnahmen vor, die einschneidende Auswirkungen auf die Organisation und die Arbeitsverhältnisse der öffentlichen Verwaltungen und in-house Gesellschaften haben.

Unter Berücksichtigung der Sonderstellung der Autonomen Provinz Bozen beraten wir daher öffentliche Körperschaften, in-house Gesellschaften und Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung nicht nur bei der Planung und Umsetzung von Präventivmaßnahmen, sondern unterstützen diese auch bei allen Fragen im Zusammenhang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Transparenzverpflichtungen.

Unsere Beratungsfelder:

  • Beratung im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Präventivmaßnahmen
  • Beratung bei den Veröffentlichungspflichten
  • Koordinierung zwischen den vorgeschriebenen Kontrollen im Zusammenhang mit der Antikorruption und den bereits vorhandenen Kontrolleinrichtungen innerhalb der jeweiligen Körperschaft
  • Koordinierung der Antikorruptionsmaßnahmen mit anderen Compliance-Programmen (Organisationsmodell nach gesetzesvertretendem Dekret Nr. 231/2001)
  • Vertretung der Körperschaften und Gesellschaften bei Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung oder Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Verpflichtungen

Ihre Ansprechpartner:

RA Dr. Christoph Trebo
RA Dr. Christoph Trebo
RA Dr. Andreas Zojer
RA Dr. Andreas Zojer
RA Dr. Silvia Pasquino
RA Dr. Silvia Pasquino

Bau- und Immobilienrecht

Bauen wird immer komplexer und anspruchsvoller. Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung bieten wir bedarfsgerechte, kompetente und umfassende Beratung und Betreuung auch in Urbanistikfragen, die für eine erfolgreiche Verwirklichung des Bauvorhabens sorgt. 

In diesem Zusammenhang beraten wir Privatpersonen und Unternehmen und prüfen – auch in Zusammenarbeit mit Technikern - ob und wie ein Grundstück aufgrund seiner örtlichen Lage bebaut werden kann, sowie ob die Voraussetzungen für ein konkretes Bauvorhaben gegeben sind, und wie sich raumordnungsrechtliche Probleme lösen lassen. Außerdem ist unser Team auf alle Fragen rund um Immobilientransaktionen spezialisiert. Dies gilt für alle Aspekte der Planung, des Erwerbs, der Veräußerung und der Finanzierung von Immobilien bis hin zum Gewährleistungsmanagement.

Unsere Beratungsfelder:

Bau- und Planungsrecht

  • Verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit spezifischen Bauprojekten (Landschafts-, Denkmal- u. Ensembleschutz, Erweiterungen, Kubatur- und Energiebonusse, Konventionierungspflichten)
  • rechtliche Beratung bei Bauleitplanänderungen, Durchführungsplänen, Gewerbezonen

Immobilientransaktionen

  • Einzel- oder Portfoliotransaktionen mit Käufer- und Verkäufer-Due-Diligence
  • Gestaltung und Verhandlung bei Letter of Intent (LOI), Kaufvorverträgen, sowie Kaufverträgen

Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung

  • Unternehmenskäufe und –übernahmen mit Immobilienbezug

Asset-Management

  • Verhandlung und Abschluss von Mietverträgen und Auseinandersetzungen mit Mietern
  • Beratung bei Umbaumaßnahmen, Mängelrügen und Haftungsfragen

Realisierung des Bauvorhabens

  • Urbanistische Problemberatung
  • Beratung der Bauträger, Auftraggeber oder Planer bei Mängeln und Fehlplanungen
  • Gerichtliche Durchsetzung der Rechte der Bauträger, Auftraggeber oder Planer

Ihre Ansprechpartner:

RA Dr. Andreas Zojer
RA Dr. Andreas Zojer
RA Dr. Alex Telser
RA Dr. Alex Telser

Vertragswesen / Marken- und Autorenrecht

Marken geben Unternehmen und ihren Produkten einen Namen, ein Profil und ein Image. Wir betreuen unsere Mandanten bei der Auswahl, der Anmeldung und dem Schutz ihrer Marken – in Italien und in Europa.

Wir besprechen mit Ihnen, ob vor der Anmeldung eine Markenrecherche erforderlich ist und analysieren die mit der Anmeldung verbundenen Risiken. Außerdem kümmern Wir uns um den Schutz und die Verteidigung Ihres geistigen Eigentums und verwalten Ihr Markenportfolio. In diesem Zusammenhang entwerfen und verhandeln wir Verträge über Marken und Urheberrechte.

Ein weiterer Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei ist das Vertragsrecht. Hier legen wir wert auf sorgältige und präzise Formulierungen, um Vertragsauslegungen zu Ihren Gunsten gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen zu können.

Unsere Beratungsfelder:

Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht und Urheberrecht)

  • Strategische Beratung bei der Entwicklung, Sicherung, Kommerzialisierung, Verteidigung und Durchsetzung von Marken und Urheberrechten
  • Vertretung in markenrechtlichen Verletzungs-, Löschungs- und Widerspruchsverfahren, einschließlich vor dem Gericht der Europäischen Union
  • Anmeldung, Verwaltung und Kollisionsüberwachung von Marken

IT Recht und neue Medien

  • Cloud-basierende Lösungen und „Software as a Service“-Vereinbarungen
  • E-Commerce und Online- Dienste
  • Streitigkeiten um Internet-Domains

Vertragswesen

  • Due Diligence
  • Werkverträge
  • Verträge mit Handelsvertretern
  • Outsourcing-Verträge
  • Hotelmanagementverträge
  • Franchiseverträge

Ihre Ansprechpartner:

RA Dr. Andreas Zojer
RA Dr. Andreas Zojer

Umwelt- und Energierecht

Klimawandel. Ressourcenknappheit. Umweltverträgliche Stromproduktion. Das sind wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen, welche die Entwicklung und Etablierung zukunftsfähiger Energiemodelle fordern. Energie muss nachhaltig und effizient erzeugt, genutzt und verteilt werden um den Anforderungen des Klimaschutzes zu entsprechen.

Unter diesen Vorzeichen möchten wir Ihnen im Energiesektor und im Umweltbereich zur Seite stehen. Denn Beratung im Energiesektor bedeutet für uns nicht nur die Konzentration auf einzelne Aspekte des Energierechts, sondern auch die rechtliche Begleitung bei der Suche nach der Balance zwischen den Projektanforderungen und den umweltrechtlichen Vorgaben.

Und auch wenn es um rein umweltrechtliche Fragen geht, stehen wir Ihnen mit unserem fundierten Wissen und unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir beraten Gesellschaften, öffentliche Institutionen, Umweltvereinigungen und Privatpersonen bei Rechtsfragen um Umweltverträglichkeitsprüfungen, Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Lärmschutz und in sämtlichen Fragen des Naturschutzrechts.

Unsere Beratungsfelder:

Energierecht

  • Beratung für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Biogas usw.) und der Infrastrukturen für Elektromobilität und Wasserstoff
  • Beratung bei der Gründung und Verwaltung von Energiegemeinschaften
  • Beratung im Zusammenhang mit Förderansuchen

Umweltrecht

  • Naturschutzrecht
  • Prüfung der Voraussetzungen für strategische Umweltprüfungen (SUP) oder Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
  • Immissionsrecht (Rundfunk- und Handymasten)
  • Nutzung und Schutz von Gewässern, Fischereirecht

Ihre Ansprechpartner:

RA Dr. Alex Telser
RA Dr. Alex Telser
RA Dr. Silvia Pasquino
RA Dr. Silvia Pasquino

Compliance - Organisationsmodelle nach GvD Nr. 231/2001

Datenschutzverstöße, Umweltschäden, Wettbewerbsverletzung oder Unternehmenshaftungsfragen, Produkthaftungsfragen ziehen materielle Verluste und Reputationsschäden nach sich.

Ob als Reaktion auf einen Schadensfall oder zur Absicherung ihres Unternehmens: Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten rund um das Thema Compliance. In diesem Zusammenhang beraten wir unsere Mandanten in allen Phasen des Compliance-Managements, wobei ein besonderes Augenmerk auf Prävention gelegt wird, indem maßgeschneiderte Abläufe erarbeitet und implementiert, interne Schulungen und die Überprüfung auf potentielle Schwachstellen vorgenommen und ein effektives Organisationsmodell nach den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2001 ausgearbeitet wird. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei Haftungsfragen von Gesellschaftern und Aufsichtsräten oder beraten Sie bei Schadensfällen.

Unsere Beratungsfelder:

  • Durchführung der Risikoanalyse laut GvD Nr. 231/2001
  • Erarbeitung spezifischer Verhaltensregeln und Integration bestehender Verfahrensabläufe
  • Ajournierung bestehender Modelle
  • Koordinierung zwischen Antikorruptionsplan und 231er Organisationsmodell
  • Beratung bei der Umsetzung des Organisationsmodells
  • Schulungen im Bereich Unternehmenshaftung
  • Übernahme der Funktion als Kontrollorgan
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen Dritter und Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Verursachern
  • Beratung von Verwaltern, Geschäftsführern sowie Aufsichtsräten bei:
    • Haftungsfragen
    • Corporate Compliance

Transaktionsbezogene Beratung – sie umfasst die Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, sowie die Beratung bei Vertragsgestaltungen

  • Transaktionen
  • Übernahmen und Fusionen

Ihre Ansprechpartner:

RA Dr. Andreas Zojer
RA Dr. Andreas Zojer

Erbrecht

Im Erbrecht spielen Emotionen häufig eine bedeutende Rolle wenn es um konkrete Interessen geht.

Unser Team setzt deshalb in diesen Bereichen seinen Schwerpunkt auf gezielte Beratung, um im Vorfeld die Entstehung von belastenden Konflikten zu vermeiden, und um bestehende Konflikte einvernehmliche Lösungen zuzuführen als vielmehr über langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu lösen. Hier gilt der Grundsatz: Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Schwerpunkte:

  • Testamentsgestaltung
  • Beratung bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge in der Familie
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Familiengesellschaften
  • Pflichtteilsrecht und Fragen der Pflichtteilsergänzung
  • Angriff oder Verteidigung letztwilliger Verfügungen

Ihre Ansprechpartner:

RA Dr. Andreas Zojer
RA Dr. Andreas Zojer
RA Dr. Silvia Pasquino
RA Dr. Silvia Pasquino

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